brIDge von G+D Netcetera gewinnt Gold in der Kategorie «Best Digital Identity Platform» von Juniper Research
Die Auszeichnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Finanzinstitute bei Digital Identity von der Planung in die Umsetzung wechseln.
Open Banking revolutioniert weiter die etablierten Geschäftsmodelle der Banken. Die Verpflichtung der Banken, ihre Systeme für Anfragen von Dritten zu öffnen (PSD2-Drittdiensteschnittstelle, PSD2 Passiv), schafft einerseits neue Möglichkeiten für kundenzentrierte Bankprodukte, jedoch erhöht sie gleichzeitig die Anforderungen an Sicherheit und Mehrwert der Services.
Erreichbarkeit für Third-Party Provider: Wir bieten unseren Kund:innen einen umfassenden Service im Umgang mit den Anfragen von TPP im Rahmen der PSD2 an, einschliesslich der notwendigen Sicherheitsmassnahmen zur Ablehnung gesperrter TPP und dem Consent Management für Kund:innen der jeweiligen Bank. Bereits existierende Systemkomponenten wie Limit-Prüfungen und Fraud Management stehen selbstverständlich auch im Rahmen der PSD2-Services zur Verfügung.
Mit unseren PSD2-Zertifikaten qwac & qsealc können Drittanbieter über die PSD2-Schnittstelle gemäss den rechtlichen Vorgaben auf die Konten von Bankkund:innen zugreifen. So erfüllen sie die Anforderungen der Regulatory Technical Standards (RTS, Artikel 34) für eine sichere Kundenauthentifizierung und die Kommunikation.
Banken sind verpflichtet, den passenden BIC selbst aus der IBAN zu ermitteln und für die Weiterverarbeitung der Zahlung zu nutzen. Damit Sie als Finanzinstitut oder Unternehmen diese Anforderung effizient und sicher umsetzen können, bieten wir massgeschneiderte Lösungen zur automatisierten BIC-Ermittlung – für alle gängigen IT-Plattformen wie COBOL, Java und .NET.
Unser Service IBAN Konverter ermöglicht es Ihnen zudem, die BIC-Ermittlung direkt in Ihre bestehenden Systeme und Geschäftsprozesse zu integrieren – schnell, zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand.
Sicherheit ist für Sie oberstes Gebot – und für uns ebenso. Gerade wenn es um sensible Kontoinformationen geht, ist eine zuverlässige und gesetzeskonforme Lösung unerlässlich.
Für unsere deutschen Kund:innen: Gemäss § 24c Kreditwesengesetz (KWG) sind alle Kreditinstitute in Europa verpflichtet, eine aktuelle Datei mit Konten und Depots für den automatisierten Abruf durch staatliche Stellen bereitzuhalten. Ziel ist es, wirksam gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und illegale Finanzgeschäfte vorzugehen.
Bereits seit 2003 betreiben wir eine zentrale Abrufstelle: die Kontenevidenzzentrale. Rund 130 Banken in Deutschland nutzen unseren Service, um ihren Verpflichtungen aus § 24c KWG zuverlässig nachzukommen. Unsere Lösung stellt sicher, dass Kontostammdaten jederzeit aktuell, hochverfügbar und ausfallsicher für den Abruf durch die BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern bereitstehen.
Mit der Kontenevidenzzentrale erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten effizient. Die Datenschnittstelle lässt sich nahtlos in Ihre bestehende Systemlandschaft integrieren, sodass Sie ohne grossen Aufwand auf eine bewährte und sichere Infrastruktur zurückgreifen können. Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Expertise und machen Sie die Kontenevidenzzentrale zum festen Bestandteil Ihrer Compliance-Prozesse.