PSD3 ist die nächste Entwicklungsstufe des regulatorischen Rahmens für Zahlungsdienste der EU-Kommission und zielt darauf ab, einen sichereren, integrierten und effizienteren EU-Zahlungsmarkt zu schaffen. Sie baut auf den Grundlagen von PSD1 (2007) und PSD2 (2015) auf.
Eine zentrale strukturelle Änderung ist die Aufteilung in zwei Teile:
- Zahlungsdiensterichtlinie 3 (PSD3): Die Richtlinie konzentriert sich auf den Betrieb der Zahlungsdienstleister, insbesondere auf die Zulassung und Lizenzierung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten. Nach der Veröffentlichung und formellen Annahme durch die EU-Kommission muss jeder EU-Mitgliedstaat PSD3 innerhalb eines bestimmten Zeitraums in nationales Recht umsetzen. Der Richtlinientext nennt explizit die Frist für die Umsetzung, in der Regel 18 bis 24 Monate nach Veröffentlichung.
- Zahlungsdiensteverordnung (PSR): Diese Verordnung beschreibt den operativen Rahmen und die Verhaltensregeln, die Zahlungsdienstleister einhalten müssen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie unmittelbar und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft – ohne nationale Umsetzungspflicht, also sofort oder ab einem im Text festgelegten Datum.
PSD3 modernisiert den bestehenden Zahlungsdienste-Rahmen und reagiert auf das hohe Innovationstempo und die Digitalisierung in diesem Sektor. Sie wird mit der bevorstehenden Financial Data Access (FiDA) Verordnung zusammenarbeiten, die Open Finance auf weitere Bereiche wie Sparen, Hypotheken, Pensionen, Investments, Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen ausdehnt.
Eine der wichtigsten Neuerungen von PSD3 ist die Konsolidierung der regulatorischen Rahmenwerke: Die bisherige E-Geld-Richtlinie wird aufgehoben und E-Geld-Institute werden zu einer Unterkategorie der Zahlungsdienstleister (PSPs).
PSD3 wird auch die Regeln zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) aktualisieren. Während PSD2 zwei verschiedene Authentifizierungsfaktoren aus unterschiedlichen Kategorien verlangte (Wissen, Besitz, Inhärenz), erlaubt der aktuelle Entwurf von PSD3 (vorbehaltlich Änderungen) auch zwei Faktoren aus derselben Kategorie (z.B. zwei wissensbasierte Faktoren wie Passwort und ein Erinnerungswort).
Außerdem wird die Barrierefreiheit für ältere Menschen, einkommensschwache Personen und Menschen mit Behinderungen verbessert, indem sichergestellt wird, dass die Authentifizierung nicht ausschließlich über Smartphones erfolgt.