Die Instant-Payments-Verordnung (IPR) führt die Verpflichtung zur Verifizierung des Zahlungsempfängers (VoP) ein. Diese schreibt vor, dass EU-Zahlungsdienstleister (PSPs – Banken, weitere Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute) bis zum 9. Oktober 2025 VoP-Funktionalitäten implementieren müssen.
VoP gibt Privat- und Geschäftskunden die Sicherheit, Zahlungen an die beabsichtigten Empfänger:innen zu senden. Dadurch werden versehentliche oder fehlgeleitete Zahlungen an falsche Kontoinhaber:in vermieden. Es ist eine zusätzliche, entscheidende Schutzmaßnahme gegen Betrug, insbesondere gegen Authorised Push Payment (APP) Fraud, aber auch gegen andere Betrugsmuster.
Vor Abschluss einer Transaktion erhalten Zahler sofortiges Feedback mit klaren Ergebnissen wie „Übereinstimmung“, „nahe Übereinstimmung“, „keine Übereinstimmung“ oder „sonstige“. Dieser einfache Schritt verringert das Risiko fehlgeleiteter oder betrügerischer Zahlungen erheblich.

Die Grafik zeigt die Einfachheit und Effektivität des Prozesses (EN):
